
10.03.2023
Prüfungsangst in der Ausbildung?
Gerade noch hat man den ersten Tag der Lehre aufgeregt im neuen Betrieb verbracht, kurze Zeit später ist man bereits ein alter Hase und bewegt sich mit wachsendem Selbstbewusstsein zwischen den Kollegen: Eine Ausbildung vergeht im Handumdrehen. Zwei entscheidende Abschnitte dieser Phase sind die Zwischen- und die Abschlussprüfung. Wer sie besteht, ist fertig mit der Lehre und darf seinen Berufstitel nun offiziell tragen. Manche bleiben in ihrem Betrieb, andere brechen auf zu neuen Herausforderungen.
Die Zwischenprüfung
Je nach Beruf sind verschiedene Kammern für die Prüfungen zuständig – zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Pflegekammern. Die Inhalte werden in der bundesweit in berufsspezifischen Ausbildungsordnungen festgelegt: Einerseits wird der Lehrstoff aus der Berufsschule abgefragt, andererseits Wissen, das bis dato in der betrieblichen Praxis erworben wurde. Durch die Zwischenprüfung fällt niemand durch: Der Test gilt nur als Wasserstand vor der Abschlussprüfung. So erkennt man, wo unter Umständen Nachholbedarf besteht.
Bei der Vorbereitung unterstützt der Ausbilder. Als Lehrling kann man alte Prüfungsbögen durcharbeiten, relevante Themen sammeln und Lerngruppen bilden, um sich bestmöglich vorzubereiten. Neben einem theoretischen schriftlichen Teil werden manchmal auch praktische Arbeitsproben gefordert. In manchen Ausbildungsberufen gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine Abschlussprüfung in zwei Teilen.
Die Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung – wer sie besteht, hat seine Lehre beendet und kann ins Berufsleben starten. Voraussetzung sind eine absolvierte Zwischenprüfung, ein vollständiges Berichtsheft, die komplett absolvierte Ausbildungszeit und ein registrierter Ausbildungsbetrieb. Es wird geprüft, ob der Lehrling seinen Beruf selbstständig ausführen kann und alles Notwendige dafür gelernt hat. Auch hier gibt es einen schriftlichen Teil über die Inhalte der Berufsschule sowie einen praktischen oder mündlichen Teil über die im Betrieb erworbenen Fähigkeiten. In Handwerksberufen muss man zudem oft etwas anfertigen, z.B. ein Brot backen im Bäckereihandwerk.
Unter bestimmten Umständen – je nach Leistungen und Vorbildung – kann die Ausbildung verkürzt und die Abschlussprüfung vorgezogen werden. Wer sie nicht besteht, muss sich nicht grämen. Die Ausbildung endet erst mit bestandener Prüfung. Man kann entweder direkt in eine Nachprüfung gehen oder versucht es beim nächsten Prüfungstermin noch einmal. Jeder Lehrling darf zweimal wiederholen, erst dann bleibt ihm der Abschluss endgültig verwehrt.
Assistierte Ausbildung
Wer Probleme vor oder während der Ausbildung hat – zum Beispiel aufgrund einer Sprachbarriere –, kann die Unterstützung durch eine sogenannte Assistierte Ausbildung nutzen. Sie kann in jeder Phase begonnen werden und bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantragt werden. Diese Stellen beauftragen und bezahlen einen Ausbildungsbegleiter eines Bildungsträgers. Er hilft förderberechtigen Nachwuchskräften, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und die Lehre durchzuziehen. Er unterstützt als feste Bezugsperson unter anderem bei Konflikten im Unternehmen sowie beim Aufholen von Wissenslücken. Auch dem Arbeitgeber wird bei der Organisation der Ausbildung geholfen. So können Betriebe, die noch nie oder lange nicht mehr eigene Fachkräfte ausgebildet haben, wieder einsteigen. Denn wer eine Ausbildung absolviert, legt damit einen soliden Grundstein für eine zukunftsfähige Karriere – egal, wohin der Weg danach führt.