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Bild für Als Arbeitnehmer gut versichertBild: pixabay

09.03.2023

Als Arbeitnehmer gut versichert

Vorzusorgen, ist wichtig – ob für Krankheiten, Unfälle oder Rechtsstreitigkeiten. Fast alle Arbeitnehmer zahlen bereits in Pflichtversicherungen ein. Aber um beruhigt in die Zukunft blicken zu können, lohnt es sich, weitere Versicherungen in der Hinterhand zu haben, die im Schadensfall einspringen.

Die wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer im Überblick:

  • Gesetzliche/Private Krankenversicherung
  • Gesetzliche/Private Rentenversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Automatische Pflichtversicherung:

Gesetzliche/Private Krankenversicherung – In der Regel sind Arbeitnehmer durch eine gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert – das beinhaltet ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie die soziale Pflegeversicherung. Die Beiträge dafür teilen sich Arbeitgeber und -nehmer, den Versicherer darf jeder selbst wählen. Neben Beamten und Selbstständigen dürfen sich auch alle Arbeitnehmer ab einer bestimmten Einkommensgrenze privat krankenversichern. In diesem Fall müssen sie zwingend zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.

Gesetzliche/Private Rentenversicherung – Neben der Krankenversicherung gibt es auch eine Rentenversicherung, in die alle Arbeitnehmer automatisch einzahlen. Auch hier werden die Beiträge mit dem Arbeitgeber geteilt. Allerdings gibt es nur einen Träger mit identischen Leistungen für alle: die Deutsche Rentenversicherung. Jeder kann zusätzlich eine private Rentenversicherung abschließen, um eine potenzielle Versorgungslücke im Alter zu schließen. Für Selbstständige und Beamte gilt das nicht, letztere erhalten eine Pension.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung – Auch für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gilt: Die Beiträge werden geteilt, jeder Arbeitnehmer zahlt automatisch ein und es gibt nur einen Träger, die Bundesagentur für Arbeit. Sie sichert alle unselbstständigen Arbeitnehmer ab, wenn sie arbeitslos werden, und zahlt ihnen dann monatliche Hilfen aus.

Zusatzversicherungen:

Kfz-Haftpflichtversicherung – Viele Arbeitnehmer benötigen ein Auto, um zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen oder Termine für diese wahrzunehmen. Jeder Kfz-Halter muss verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die mögliche Unfallopfer entschädigt. Sie übernimmt die Kosten bei Sach-, Personen oder Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe. Teil- und Vollkaskoversicherungen übernehmen auch Schäden am eigenen Wagen.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Egal ob Banker, Büroangestellte oder Handwerker: Jeder kann seine Arbeitskraft durch Krankheiten oder Unfälle plötzlich verlieren und dauerhaft auf Hilfe angewiesen sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, sich in diesen Fällen gegen finanzielle Engpässe abzusichern, indem sie eine monatliche Rente auszahlt. Möchte man eine solche Versicherung abschließen, wird die eigene Gesundheitshistorie vom Versicherer zuerst genau beleuchtet. In vielen Fällen kann eine solche Versicherung sogar verwehrt werden, wenn das Risiko zu hoch ist.

Unfallversicherung – Eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Unfallversicherung. Versicherte bekommen nach Unfällen im privaten Umfeld, die sie dauerhaft einschränken, Einmalbeträge oder sogar eine Rente. Unfälle in Zusammenhang mit der Arbeit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge der Arbeitgeber (oder als Student das Land) zahlt.

Rechtsschutzversicherung – In Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kann es auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Damit diese finanziell abgefedert werden und schnell ein kompetenter Rechtsbeistand zur Stelle ist, springt eine Rechtsschutzversicherung ein. Schließt man eine ab, wird man – je nach Vertrag – auch in anderen Lebensbereichen, etwa bei Verkehrsunfällen, Nachbarschaftsfehden oder Auseinandersetzungen mit (Ver-)Mietern, unterstützt.

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