Search
Haupt-Navigation
© MD Media - stock.adobe.com

03.06.2025 OYA media

Künstliche Intelligenz im Berufsalltag: Was Beschäftigte beachten sollten

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist mittlerweile in vielen Arbeitsbereichen zur Routine geworden. Doch dürfen Angestellte die Ergebnisse solcher Tools bedenkenlos übernehmen? Laut Prof. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler aus Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), trägt der jeweilige Nutzer trotz Erlaubnis oder Anweisung durch den Arbeitgeber weiterhin die Verantwortung für das Endergebnis.

Verantwortung bleibt beim Nutzer

Das bedeutet: Beschäftigte können sich nicht darauf herausreden, dass Fehler durch das KI-System verursacht wurden. Sie sind verpflichtet, die Resultate zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Fuhlrott führt ein Beispiel an: Wird ein Vertrag mithilfe eines KI-Tools ins Englische übersetzt, muss die Übersetzung dennoch sorgfältig kontrolliert werden. Treten hierbei Fehler auf, sind diese dem Mitarbeitenden anzulasten.

Urheberrecht im Blick behalten

Zudem sind rechtliche Vorgaben wie das Urheberrecht zu beachten. Werke wie Texte, Bilder oder Musikstücke unterliegen in der Regel dem urheberrechtlichen Schutz. Wer also solche Inhalte in KI-Anwendungen nutzt, benötigt entsprechende Rechte oder Lizenzen. Andernfalls kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.

Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Laut Fuhlrott müssen Beschäftigte darauf achten, nur eigenes oder rechtmäßig lizenziertes Material zu verwenden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht haben: Wenn sie den Einsatz von KI im Betrieb gestatten oder fördern, sind sie verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über rechtliche Risiken aufzuklären und entsprechend zu schulen.

Sollte ein mit KI erstelltes Arbeitsergebnis gegen Urheberrechte Dritter verstoßen und vom Unternehmen weiterverwendet werden, kann dies juristische Folgen haben. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber zwar zur Rechenschaft gezogen werden – er hat jedoch die Möglichkeit, Regressansprüche gegenüber dem verantwortlichen Mitarbeitenden geltend zu machen. Je nach Schwere des Verstoßes könnten auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder im Extremfall eine Kündigung folgen.

Datenschutz und Vertraulichkeit beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt: Sensible Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung in KI-Systeme eingegeben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Betriebsgeheimnisse oder datenschutzrelevante Informationen in fremde Hände gelangen.

Passende Blog-Artikel

© Andrii Nekrasov - stock.adobe.com

Studium abgeschlossen – aber keine Berufserfahrung: Wie der Einstieg trotzdem gelingt

Der Studienabschluss ist geschafft – doch der Einstieg ins Berufsleben gestaltet sich oft schwieriger als erwartet. Viele Absolventinnen und Absolventen stehen vor dem Problem, dass für viele Stellen bereits Berufserfahrung verlangt wird. Warum der Übergang vom Studium in den Job häufig herausfordernd ist und welche Wege trotzdem zum erfolgreichen Berufseinstieg führen können, erfährst du hier.
Karriere-News
© peopleimages.com - stock.adobe.com

Mit diesen Tipps zum Wunschgehalt: So überzeugst du im Gespräch

Mehr Verantwortung, gute Leistungen, erfolgreiche Projekte – und trotzdem bleibt das Gehalt gleich? Eine Gehaltsverhandlung fällt vielen schwer, doch mit der richtigen Vorbereitung und überzeugenden Argumenten steigen die Chancen deutlich. Dieser Artikel zeigt, wie du selbstbewusst in das Gespräch gehen und dein Wunschgehalt besser durchsetzen kannst.
Karriere-News
© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Digital Detox im Berufsalltag: Bewusste Auszeiten von der Dauervernetzung

Ständige Erreichbarkeit, E-Mails im Minutentakt und Meetings vor dem Bildschirm – der digitale Dauerzustand gehört für viele zum Joballtag. Doch zu viel Bildschirmzeit kann Stress und Erschöpfung fördern. Wie ein bewusster Umgang mit digitalen Medien gelingt und welche kleinen Schritte im Arbeitsalltag helfen, erfährst du in dem Artikel.
Karriere-News