
03.06.2025 ● OYA media
Künstliche Intelligenz im Berufsalltag: Was Beschäftigte beachten sollten
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist mittlerweile in vielen Arbeitsbereichen zur Routine geworden. Doch dürfen Angestellte die Ergebnisse solcher Tools bedenkenlos übernehmen? Laut Prof. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler aus Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), trägt der jeweilige Nutzer trotz Erlaubnis oder Anweisung durch den Arbeitgeber weiterhin die Verantwortung für das Endergebnis.
Verantwortung bleibt beim Nutzer
Das bedeutet: Beschäftigte können sich nicht darauf herausreden, dass Fehler durch das KI-System verursacht wurden. Sie sind verpflichtet, die Resultate zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Fuhlrott führt ein Beispiel an: Wird ein Vertrag mithilfe eines KI-Tools ins Englische übersetzt, muss die Übersetzung dennoch sorgfältig kontrolliert werden. Treten hierbei Fehler auf, sind diese dem Mitarbeitenden anzulasten.
Urheberrecht im Blick behalten
Zudem sind rechtliche Vorgaben wie das Urheberrecht zu beachten. Werke wie Texte, Bilder oder Musikstücke unterliegen in der Regel dem urheberrechtlichen Schutz. Wer also solche Inhalte in KI-Anwendungen nutzt, benötigt entsprechende Rechte oder Lizenzen. Andernfalls kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.
Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Laut Fuhlrott müssen Beschäftigte darauf achten, nur eigenes oder rechtmäßig lizenziertes Material zu verwenden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht haben: Wenn sie den Einsatz von KI im Betrieb gestatten oder fördern, sind sie verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über rechtliche Risiken aufzuklären und entsprechend zu schulen.
Sollte ein mit KI erstelltes Arbeitsergebnis gegen Urheberrechte Dritter verstoßen und vom Unternehmen weiterverwendet werden, kann dies juristische Folgen haben. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber zwar zur Rechenschaft gezogen werden – er hat jedoch die Möglichkeit, Regressansprüche gegenüber dem verantwortlichen Mitarbeitenden geltend zu machen. Je nach Schwere des Verstoßes könnten auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder im Extremfall eine Kündigung folgen.
Datenschutz und Vertraulichkeit beachten
Ein weiterer wichtiger Punkt: Sensible Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung in KI-Systeme eingegeben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Betriebsgeheimnisse oder datenschutzrelevante Informationen in fremde Hände gelangen.