
22.02.2023
Rechte und Pflichten von Auszubildenden
Damit unangebrachte Situationen zwischen Kollegen und Azubis, wie „Hol mir mal einen Kaffee!“, vermieden werden, sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber sowie -nehmer genau festgeschrieben – sei es im Arbeitsvertrag oder in speziellen Gesetzestexten. Diese gelten auch für angehende Fachkräfte.
Worauf dürfen Azubis bestehen?
- Jeder Azubi hat ein Recht auf Gehalt, weshalb es den Mindestlohn auch für Auszubildende gibt. Das bedeutet: Dem Azubi stehen im Monat mindestens 620 Euro brutto zu. Mit jedem Jahr erhöht sich der Lohn. Gesetzlich festgelegt sind im zweiten Jahr 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent. Wie immer bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel.
- In der Ausbildung hat jeder Azubi hat Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellt. Auch für die Abschlussprüfung müssen alle Materialien vom Betrieb gestellt werden.
- Im Ausbildungsvertrag sind die Arbeitszeiten geregelt. Prinzipiell dürfen Azubis nicht mehr als acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Bei Volljährigen sind auch sechs Tage pro Woche möglich bei maximal 48 Stunden. Bei Minderjährigen darf die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Für sie gilt außerdem ein Arbeitsverbot zwischen 20 und 6 Uhr. Wenn im Ausbildungsberuf im Schichtdienst gearbeitet oder sehr früh begonnen wird, gelten Sonderregelungen.
- Ein wichtiges Recht des Lehrlings ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel. Private Erledigungen für den Chef zählen nicht dazu.
- In der Probezeit haben sowohl die Firma als auch der Lehrling die Möglichkeit, fristlos ohne Grund zu kündigen. Nach Ablauf der Probezeit gibt es eine vierwöchige Frist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Ein Ausbilder muss zuvor eine Prüfung vor der AEVO (Ausbildungs-Eignungsverordnung) ablegen. Nach Abschluss seiner Ausbildung hat jeder Lehrling das Recht auf ein Zeugnis, das in der Regel der Ausbilder ausstellt.
- Der Urlaubsanspruch des Azubis ist im Ausbildungsvertrag festgeschrieben. Die Erholungszeit für Minderjährige und Volljährige unterscheidet sich dabei. Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt jedoch für alle ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen.
Wozu sind Azubis verpflichtet?
- Lernpflicht: Die Ausbilder sollen sehen, dass der Azubi bereit und gewillt ist, dazuzulernen und sich um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss bemüht.
- Sorgfaltspflicht: Während der Ausbildung muss ein Berichtsheft sorgfältig geführt werden, denn der Azubi benötigt es als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
- Teilnahmepflicht: Sowohl in der Arbeit als auch in der Berufsschule hat der Azubi anwesend zu sein.
- Weisungspflicht: Den Anweisungen des Ausbilders muss der Azubi Folge leisten.
- Bewahrungspflicht: Das firmeneigene Material muss behutsam behandelt werden.
- Schweigepflicht: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht nach außen getragen werden.
- Krankmeldungspflicht: Falls man krank ist, sollte man sich sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb krankmelden. Ein ärztliches Attest wird in der Regel erst ab dem vierten Fehltag fällig, wenn der Arbeitgeber keine abweichenden Anweisungen gibt.
- Einhaltung der Betriebsordnung: Sicherheitsvorschriften, die aus der Betriebsordnung einhergehen, sollten dem Azubi bekannt sein und er muss diese befolgen.
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