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31.10.2024 OYA

Azubi-Guide: Deine Rechte und Pflichten auf einen Blick

Wahrheit oder Pflicht?

Jeder kennt das Spiel. Der ein oder andere war bereits Opfer einer merkwürdigen Frage oder einer peinlichen Aktion. Man wusste nie, worauf man sich einlässt. Nervenkitzel, den man im Job nicht unbedingt braucht. Zum Glück ist das im Azubi-Dasein anders. Was ein Lehrling tun muss und was nicht, was er darf und was nicht, ist gesetzlich genau festgelegt. Du musst also nicht zwangsläufig alles tun, was dein Vorgesetzter dir sagt. Andersrum musst du dich neben den Dingen, die dir zustehen, an gewisse Vorgaben halten, damit deine Ausbildung rund verläuft.

 

Deine Rechte

Vertrag und Vergütung: Das Wichtigste zu Beginn. Jeder Azubi hat Recht auf Gehalt. Seit diesem Jahr gibt es sogar den Mindestlohn für Auszubildende. Das bedeutet für dich: Wenn du eine Ausbildung im Jahr 2023 an, stehen dir 620 Euro brutto zu. Mit jedem Jahr erhöht sich dein Lohn. Gesetzlich festgelegt sind im zweiten Jahr 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent. In deinem Ausbildungsvertrag ist das festgesetzt.

Ausbildungsmittel: Jeder Azubi hat Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel wie zum Beispiel Werkzeuge, die 
der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellt. Das reicht von der Arbeitskleidung über Computer-Software bis hin zu Maschinen und Werkzeugen. Möchtest du beispielsweise Bäcker werden, musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen. Auch für deine Abschlussprüfung müssen alle Materialien gestellt werden.

Ausbildungsziel: „Hol mir einen Kaffee“ oder „Putz das Klo“ gehören nicht zu den Aufgaben, die ein Azubi erfüllen muss. Ein wichtiges Recht des Lehrlings ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel. Private Erledigungen für den Chef zählen nicht dazu.

Arbeitszeiten: In deinem Ausbildungsvertrag sind deine  
Arbeitszeiten geregelt. Prinzipiell darfst du als Azubi nicht mehr als acht Stunden pro Tag an fünf Tagen der Woche arbeiten. Wenn du volljährig bist, sind auch sechs Tage pro Woche möglich bei maximal 48 Stunden. Bei Minderjährigen darf die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Für sie gilt außerdem ein Arbeitsverbot zwischen 20 und 6 Uhr. Wenn in deinem Ausbildungsberuf im Schichtdienst gearbeitet oder sehr früh begonnen wird, gelten Sonderregelungen.

Kündigungsrecht: Wer nicht zufrieden mit seinem Ausbildungsplatz ist oder eine andere Richtung einschlagen möchte, hat die Möglichkeit, seine Ausbildung zu beenden. In der Probezeit haben sowohl die Firma, als auch der Lehrling die Möglichkeit, fristlos ohne Grund zu kündigen. Das heißt, wenn du heute eine Kündigung abgibst, musst du morgen nicht mehr kommen. Nach Ablauf der Probezeit gilt es eine vierwöchige Frist einzuhalten. Die Kündigung muss in beiden Fällen schriftlich erfolgen.

Geeigneter Ausbilder und Abschlusszeugnis: Nicht jede schlaue Person ist gleichzeitig ein begnadeter Lehrer. Selbst wenn Aufgaben aus dem Effeff beherrscht werden, muss ein Ausbilder eine Prüfung vor der AEVO (Ausbildungs-Eignungsverordnung) ablegen. Einfühlungsvermögen und Berufserfahrung sind Voraussetzung. Nach Abschluss seiner Ausbildung hat jeder Lehrling das Recht auf ein Zeugnis, welches in der Regel der Ausbilder ausstellt.

Das Recht auf Urlaub: Wer arbeitet, soll auch Urlaub nehmen. In deiner Ausbildung steht dir deshalb eine Erholungszeit zu. Sie ist in deinem Ausbildungsvertrag festgeschrieben. Der Urlaub für Minderjährige und Volljährige unterscheidet sich dabei. Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt jedoch für alle ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. Wenn du in einem Tarifvertrag angestellt bist, kann es sein, dass du mehr Urlaubsanspruch hast,als gesetzlich vorgesehen.

 

Deine Pflichten

Lernpflicht: Du beginnst eine Ausbildung aus einem bestimmten Grund. Du hast dich freiwillig dazu entschieden, genau diesen Beruf zu erlernen. Das bedeutet, dass du bereit und gewillt bist, dazuzulernen. Die Ausbilder sollen sehen, dass du dich um den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung bemühst.

Sorgfaltspflicht: Alle Tätigkeiten im Betrieb und in der Berufsschule müssen immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden. Zum sorgfältigen Arbeiten gehört auch das Führen des Berichtsheftes. In diesem schreibst du auf, welche Aufgaben du erledigt und was du gelernt hast.

Teilnahmepflicht: Die Teilnahmepflicht bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit auf der Arbeit, sondern auch in der Berufsschule. Dort wird dir der theoretische Hintergrund vermittelt, den du für die Praxis benötigst.

Krankmeldung: Wenn du krank bist, bleib zuhause und kurier dich aus. Hierfür solltest du dich aber vor Unterrichtsbeginn in der Schule krankmelden und zusätzlich deinen Ausbildungsbetrieb informieren. Eine ärztliche Bescheinigung ist je nach Absprache, aber spätestens ab dem dritten Fehltag einzureichen.

Weisungspflicht: Als Lehrling bist du an die Weisungen des Ausbilders gebunden. Die Aufgaben, die er dir aufträgt, musst du pflichtbewusst erfüllen.

Betriebsordnung: Daneben sind Azubis verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten. Sicherheitsvorschriften solltest du kennen und dich entsprechend verhalten. Ist beispielsweise bestimmte Kleidung vorgesehen, musst du diese auch tragen.

Bewahrungspflicht: Als Auszubildender arbeitest du mit betriebseigenem Material. Mit diesem musst du pfleglich umgehen.

Schweigepflicht: Zuletzt bist du verpflichtet, über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren

 

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