
23.07.2026 ● AZV
Überstunden im Job: Diese Rechte solltest du kennen
Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Ob aufgrund hoher Auslastung, kurzfristiger Projekte oder personeller Engpässe – zusätzliche Arbeitsstunden fallen in zahlreichen Unternehmen regelmäßig an. Doch wie viele Überstunden sind überhaupt zulässig? Müssen sie bezahlt werden? Und welche Rechte haben Arbeitnehmende, wenn die gesetzlichen Grenzen überschritten werden?
Wie viele Arbeitsstunden sind erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie lange Beschäftigte grundsätzlich arbeiten dürfen. Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden.
In Ausnahmefällen kann sie auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass innerhalb eines Ausgleichszeitraums – in der Regel sechs Monate oder 24 Wochen – durchschnittlich wieder nicht mehr als acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden.
Das bedeutet: Überstunden sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen dauerhaft überschritten werden.
Wann werden Überstunden zum Problem?
Gelegentliche Mehrarbeit ist in vielen Berufen nicht ungewöhnlich. Kritisch wird es jedoch, wenn Überstunden dauerhaft anfallen und zur Regel werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben einzuhalten und ihre Beschäftigten vor einer gesundheitlichen Überlastung zu schützen. Dauerhafte Mehrarbeit ohne ausreichende Erholungszeiten kann nicht nur die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstoßen.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arbeitszeiten dient deshalb sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitenden.
Müssen Überstunden vergütet werden?
Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich in erster Linie nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Grundsätzlich gilt:
- Überstunden sollten nicht ohne Ausgleich geleistet werden.
- Häufig erfolgt der Ausgleich entweder durch eine zusätzliche Vergütung oder durch Freizeitausgleich.
- Ist im Arbeitsvertrag keine wirksame Regelung zu Überstunden enthalten, besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Bezahlung der zusätzlich geleisteten Arbeitszeit.
Es lohnt sich daher, einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag zu werfen und die dort vereinbarten Regelungen genau zu prüfen.
Was können Beschäftigte bei Verstößen tun?
Wer den Eindruck hat, dauerhaft zu viele Überstunden leisten zu müssen oder keinen angemessenen Ausgleich zu erhalten, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Oft lassen sich Missverständnisse oder organisatorische Probleme bereits intern klären.
Bleiben Verstöße bestehen, können sich Arbeitnehmende an den Betriebsrat wenden – sofern einer vorhanden ist – oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. So lassen sich die eigenen Ansprüche prüfen und mögliche weitere Schritte besser einschätzen.
Fazit
Überstunden sind grundsätzlich zulässig, allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass Arbeitszeiten eingehalten und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Gleichzeitig haben Arbeitnehmende Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit – entweder in Form von Vergütung oder Freizeit.
Wer seine Rechte kennt, kann Überstunden besser einordnen und bei Bedarf frühzeitig das Gespräch suchen.


